Rechtliches

Vertrag über Auftragsverarbeitung

Art. 28 DSGVO. stampa verarbeitet die Daten deiner Endkunden in deinem Auftrag — dieser Vertrag regelt das. Beim Anlegen deines Kontos schließt du ihn ab; in deinem Dashboard findest du ihn jederzeit mit deinen Firmendaten ausgefüllt.

zwischen

[Firma des Auftraggebers]
[Straße und Hausnummer]

[PLZ] [Ort]

nachfolgend „Auftraggeber“

und

Muhammed Akbas
Stampa
Schierholzstraße 63
30655 Hannover
nachfolgend „Auftragnehmer“

1. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer (Art. 28 DSGVO). Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Auftraggeber.

1.2 Inhalt des Auftrags, Kategorien betroffener Personen und Datenarten sowie Zweck der Vereinbarung sind Anlage 1 zu entnehmen.

1.3 Die Verarbeitung der Daten durch den Auftragnehmer findet ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens statt. Die Verarbeitung außerhalb dieser Staaten erfolgt nur unter den Voraussetzungen von Kapitel 5 der DSGVO (Art. 44 ff.) und mit vorheriger Zustimmung oder nach vorheriger Weisung des Auftraggebers. Soweit der Auftragnehmer die in Anlage 3 genannten Subunternehmer in Drittländern (insb. USA) einsetzt, gilt die Zustimmung hierzu mit Abschluss dieses Vertrags als erteilt; die Datenübermittlung ist durch EU-US Data Privacy Framework (DPF) bzw. EU-Standardvertragsklauseln (SCC) abgesichert.

2. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Weisungen des Auftraggebers

3.1 Dem Auftraggeber steht ein umfassendes Weisungsrecht in Bezug auf Art, Umfang und Modalitäten der Datenverarbeitung ggü. dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls der Auftragnehmer der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Wird eine Weisung erteilt, deren Rechtmäßigkeit der Auftragnehmer substantiiert anzweifelt, ist der Auftragnehmer berechtigt, deren Ausführung vorübergehend auszusetzen, bis der Auftraggeber diese nochmals ausdrücklich bestätigt oder ändert.

3.2 Eine von den Weisungen oder ohne Weisungen des Auftraggebers abweichende Verarbeitung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung verpflichtet ist. Im Falle einer solchen Verarbeitung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, es sei denn, dass das betreffende Recht eine solche Mitteilung aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

3.3 Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem elektronischen Format (z. B. per E-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisungen sind in begründeten Einzelfällen zulässig und werden vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder elektronisch bestätigt. Der Auftragnehmer hat Person, Datum und Uhrzeit der erteilten Weisung in angemessener Form zu dokumentieren.

3.4 Der Auftraggeber benennt auf Verlangen des Auftragnehmers eine oder mehrere weisungsberechtigte Personen. Personelle Änderungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

4. Kontrollbefugnisse des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Vertragslaufzeit regelmäßig, im erforderlichen Umfang, zu kontrollieren. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig sind und den Betrieb des Auftragnehmers nicht mehr als erforderlich beeinträchtigen.

4.2 Die Ergebnisse der Kontrollen und Weisungen sind vom Auftraggeber in geeigneter Weise zu protokollieren.

5. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

5.1 Die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in Verbindung mit den ggf. erteilten Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zur Datenverarbeitung verpflichtet ist.

5.2 Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Vor der Unterwerfung unter die Verschwiegenheitspflicht dürfen die betreffenden Personen keinen Zugang zu den vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten erhalten.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt und diese in Anlage 2 dieses Vertrags festgehalten. Die dort beschriebenen Maßnahmen wurden unter Beachtung der Vorgaben nach Art. 32 DSGVO ausgewählt. Der Auftragnehmer wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und anlassbezogen überprüfen und anpassen.

7. Unterstützungspflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber gem. Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO bei dessen Pflichten zur Wahrung der Betroffenenrechte aus Kapitel III, Art. 12–22 DSGVO, unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Erteilung von Auskünften und die Löschung, Berichtigung oder Einschränkung personenbezogener Daten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber ferner gem. Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO bei dessen Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (insb. Meldepflichten) unterstützen.

8. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmer)

8.1 Der Auftragnehmer ist zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (Subunternehmern) berechtigt. Alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehenden Subunternehmerverhältnisse des Auftragnehmers sind diesem Vertrag abschließend in Anlage 3 aufgeführt. Für die in Anlage 3 aufgezählten Subunternehmer gilt die Zustimmung mit Abschluss dieses Vertrags als erteilt.

8.2 Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz weiterer Subunternehmer, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber rechtzeitig — spätestens jedoch zwei Wochen — vor deren Einsatz in schriftlicher oder elektronischer Form anzeigen. Der Auftraggeber hat nach dieser Mitteilung zwei Wochen Zeit, der Hinzuziehung zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt die Hinzuziehung als genehmigt. Widersprüche sind nur zulässig, wenn der Auftraggeber begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass durch den Einsatz die Datensicherheit oder der Datenschutz eingeschränkt würde.

8.3 Subunternehmer werden vom Auftragnehmer unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben ausgewählt. Sämtliche Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer müssen den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen; dies betrifft insbesondere die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Nebenleistungen (z. B. Telekommunikations-, Post- und Transportdienstleistungen) stellen keine Unterauftragsverhältnisse im Sinne des Art. 28 DSGVO dar.

8.4 Sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Subunternehmer müssen den Anforderungen dieses Vertrags und den gesetzlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag genügen.

8.5 Die Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO gegeben sind und der Auftraggeber zugestimmt hat.

9. Mitteilungspflichten des Auftragnehmers

9.1 Verstöße gegen diesen Vertrag, gegen Weisungen des Auftraggebers oder gegen sonstige datenschutzrechtliche Bestimmungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen; das gleiche gilt bei Vorliegen eines entsprechenden begründeten Verdachts. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Auftragnehmer selbst, einer angestellten Person, einem Subunternehmer oder einer sonstigen Person begangen wurde.

9.2 Ersucht ein Betroffener, eine Behörde oder ein sonstiger Dritter den Auftragnehmer um Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung, wird der Auftragnehmer die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten und das weitere Vorgehen mit ihm abstimmen.

9.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn Aufsichtshandlungen oder sonstige Maßnahmen einer Behörde bevorstehen, von denen auch die Verarbeitung der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten betroffen sein könnten.

10. Vertragsbeendigung, Löschung und Rückgabe der Daten

Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Datenverarbeitung bzw. nach Beendigung dieses Vertrags hat der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern für den Auftragnehmer keine rechtliche Verpflichtung zur Speicherung der betreffenden Daten mehr besteht (z. B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen).

11. Datengeheimnis und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer ist unbefristet und über das Ende dieses Vertrages hinaus verpflichtet, die im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mitarbeiter mit den einschlägigen Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutzregeln vertraut zu machen und sie zur Verschwiegenheit zu verpflichten, bevor diese ihre Tätigkeit beim Auftragnehmer aufnehmen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen dieses Vertrags und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form, die eindeutig erkennen lässt, dass und welche Änderung oder Ergänzung der vorliegenden Bedingungen durch sie erfolgen soll.

12.2 Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

12.3 Sollte sich die DSGVO oder sonstige in Bezug genommene gesetzliche Regelungen während der Vertragslaufzeit ändern, gelten die hiesigen Verweise auch für die jeweiligen Nachfolgeregelungen.

12.4 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

12.5 Sämtliche Anlagen zu diesem Vertrag sind Vertragsbestandteil.

Ort, Datum — Unterschrift Auftraggeber
Ort, Datum — Unterschrift Auftragnehmer

Anlage 1 — Auftragsdetails

Leistung: Digitale Kundenbindung / Treueprogramm (SaaS-Plattform stampa)

Verarbeitete Datenarten:

  • Name der Endkunden
  • Geburtsdatum (optional)
  • E-Mail-Adresse (optional)
  • Telefonnummer (optional)
  • Stempel- und Besuchshistorie / Treuepunkte
  • Wallet-Geräte-Kennungen (Apple-/Google-Wallet-Device-Token, Pass-Seriennummer)
  • IP-Adresse und technische Nutzungsdaten

Betroffene Personenkategorien:

  • Endkunden des Auftraggebers (Inhaber digitaler Treuekarten)
  • Mitarbeiter des Auftraggebers (Nutzung des Scanners)

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  1. Zutrittskontrolle: Manuelles Schließsystem / Türschlösser
  2. Zugangskontrolle: Passwortvergabe; Login mit individuellem Benutzernamen und Passwort; Zugriffsregeln / Berechtigungskonzept; Festplattenverschlüsselung
  3. Eingabekontrolle: Protokollierung von Zugriffen auf die IT-Systeme (Log-Protokolle)
  4. Sichere Löschung: Löschkonzept
  5. Subunternehmer: Abschluss DSGVO-konformer AV-Verträge mit dem Subunternehmer
  6. Weitergabekontrolle: Verschlüsselung des E-Mail-Verkehrs
  7. Verfügbarkeit: Backup- & Wiederherstellungskonzept
  8. Überprüfung der TOM: alle 12 Monate und anlassbezogen

Anlage 3 — Subunternehmer (Stand Vertragsschluss)

Name und AnschriftLeistungLand
Supabase, Inc., USA — Server-Standort: Frankfurt am Main (AWS eu-central-1, EU)Datenbank-Hosting, Authentifizierung, DatenspeicherungEU (Frankfurt am Main)
Vercel Inc., 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USAHosting/Plattform, Server-Logfiles (DPF/SCC)USA
Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Cork, IrlandApple Wallet, Push (APNs)Irland
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, IrlandGoogle WalletIrland
Plus Five Five, Inc. (Resend), 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USATransaktions-/Benachrichtigungs-E-Mails (SCC)USA
Anthropic, PBC, 548 Market St, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USAKI-Push-Texte (DPF/SCC)USA